Besondere Bedingungen

der Hilti Deutschland AG für die technische Beratung

1. Diese Bedingungen gelten für die Beratung des Kunden durch Hilti zu Auswahl, Anwendung und Bemessung der von Hilti vertriebenen Produkte („technische Beratung“). Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Fälle technischer Beratung durch Hilti, ohne dass der Kunde hierauf in jedem Einzelfall gesondert hingewiesen werden muss. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Hilti diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Individualabreden gehen diesen Bedingungen vor. Ergänzend und nachranging gelten die „ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, VERKAUFS- UND LEISTUNGSBEDINGUNGEN“ von Hilti, die unter hilti.de eingesehen und jederzeit bei Hilti angefordert werden können.

2. Hilti erbringt die technische Beratung grundsätzlich auf Basis am Sitz von Hilti anwendbarer technischer und rechtlicher Vorschriften. Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, gilt dies auch, soweit die technische Beratung ein Projekt oder Objekt außerhalb des Anwendungsbereiches dieser Vorschriften betrifft. Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, erfolgen Bemessungen grundsätzlich softwaregestützt nach Maßgabe der von der verwendeten Software unterstützen Funktionen und Bemessungsmethoden sowie den diesen zugrundeliegenden technischen und rechtlichen Vorschriften. Einzelheiten zur Software und deren zugrundeliegenden Bemessungsmethoden können bei Hilti erfragt werden.

3. Es obliegt dem Kunden, Hilti sämtliche der für die technische Beratung erforderlichen projekt- beziehungsweise objektbezogenen Randbedingungen mitzuteilen. Dies sind beispielsweise Umgebungsbedingungen (z.B. Korrosionsklasse, die ggf. durch vom Kunden zu beauftragende Sachverständige zu ermitteln ist), einzuhaltende Rand- und Achsabstände, einzuhaltende Lastwerte, auftretende Belastungsarten und -typen, Abmessungen oder sonstige technische, organisatorische oder rechtliche Vorgaben. Als erforderliche und vom Kunden mitzuteilende projekt- beziehungsweise objektbezogene Randbedingungen gelten bei der technischen Beratung für:

(i) Dübel insbesondere Angaben zu Art und Festigkeit des Untergrunds, Rand- und Achsabständen, auftretenden Lastenarten und -typen, Art der vorhandenen Bewehrung im Beton, Montageart, Brandschutzanforderungen, und äußere Einflüsse wie Wasser, Chemikalien, etc.

(ii) Schienenprodukte insbesondere Angaben zu Rohrwandstärken, Rohrmaterialien, durchfließenden Medien sowie der auf und aus Rohrleitungen wirkenden Kräfte (ggf. anhand einer Rohrstatik).

(iii) Brandschutzprodukte insbesondere Angaben zu Feuerwiderstandsdauer, zu Art (z.B. Mauerwerk, Beton, Stahl, Trockenbauwand) und Dicke des Untergrunds sowie zu Abmessungen, Anzahl und Art (z.B. Kabel, Rohre, Isolierungen, Abstände der Gewerke) der durchzuleitenden Medien.

(iv) Fassadenprodukte insbesondere Angaben zu Gebäudeabmessungen, Standort, Verankerungsuntergrund, Fassadenaufbau, Gewicht, Spannweiten und Verankerungsart des Fassadenelements.

(v) nachträgliche Bewehrungsanschlüsse insbesondere Angaben zu Art und Festigkeit des Untergrunds, Rand- und Achsabständen, auftretenden Lastenarten und -typen, Lage, Durchmesser und Art der vorhandenen Bewehrung im Bauteil, Montageart, Brandschutzanforderungen und äußere Einflüsse wie Wasser, Chemikalien etc.

4. Hilti ist nicht verpflichtet, mitgeteilte projekt- beziehungsweise objektbezogene Randbedingungen zu überprüfen, wie beispielsweise auf Übereinstimmung mit den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort, rechtlichen Anforderungen oder Plausibilität hin. Dies gilt auch, soweit Hilti ein Objekt besichtigt, der Ermittlung projekt- beziehungsweise objektbezogener Randbedingungen beigewohnt oder dabei unterstützt hat oder Planungsunterlagen eingesehen hat.

5. Objekt- beziehungsweise projektbezogene Randbedingungen gelten der technischen Beratung von Hilti nur insoweit als zugrunde gelegt, als dies von Hilti ausdrücklich bestätigt wird; dies beispielsweise durch Wiedergabe oder Verweis auf von Hilti im Zuge der technischen Beratung zur Verfügung gestellten Dokumenten (z.B. Konstruktionsvorschläge, Entwurfsskizzen, technische Stellungnahmen, Berechnungen oder statische Nachweise) oder gesonderte schriftliche Bestätigung.

6. Soweit der technischen Beratung von Hilti objekt- beziehungsweise projektbezogene Randbedingungen zugrunde gelegt werden, ist es alleine Sache des Kunden sicherzustellen und zu überprüfen, dass diese mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen und der vom Kunden konkret beabsichtigten Anwendung entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Abweichungen der tatsächlichen Verhältnisse von den objekt- beziehungsweise projektbezogenen Randbedingungen, die von Hilti der technischen Beratung zugrunde gelegt worden sind (z.B. dynamische Belastungen anstelle statischer Belastungen), oder geringfügige Abweichungen in der Ausführung (z.B. Abweichungen bei Material, Konstruktion oder Montage) eine technische Neubewertung und Neuberechnung erforderlich machen können. Es obliegt alleine dem Kunden, in solchen Fällen auf eigene Kosten und Verantwortung eine erneute vollständige Prüfung und Freigabe durch geeignete Fachleute sicherzustellen.

7. Soweit geänderte oder ergänzte objekt- beziehungsweise projektbezogene Randbedingungen zusätzliche technische Beratung durch Hilti erforderlich machen, ist Hilti berechtigt, diese zusätzliche technische Beratung abzulehnen oder - im Falle kostenpflichtiger technischer Beratung - zu berechnen.

8. Hilti und deren Mitarbeiter sind nicht für die Bauplanung des Kunden verantwortlich und handeln nicht als verantwortliche Fachplaner, Fachingenieure, Tragwerksplaner oder Architekten. Hilti und deren Mitarbeiter sind keine bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser und nicht berechtigt, Genehmigungsplanungen zu unterzeichnen oder Planungen freizugeben.

9. Hilti schuldet nicht die Installation und/oder Abnahme der Installation von Hilti Produkten und stellt keine Bestätigungen betreffend die ordnungsgemäße Installation von Hilti Produkten aus. Insbesondere bestätigt Hilti nicht, dass Hilti Produkte entsprechend der Hilti Zulassungen oder Bedienungsanleitungen, dem Stand der Technik oder den Anforderungen des Kunden oder Dritter installiert worden sind.

10. Sämtliche im Zuge der technischen Beratung von Hilti mitgeteilten Lastwerte verstehen sich - soweit nicht anders angegeben oder vereinbart - als Bemessungslasten und nicht als zulässige Lasten. Es obliegt alleine dem Kunden, bei Zweifeln in Bezug auf Lastwerte mit Hilti Rücksprache zu halten sowie sich etwaig mündlich mitgeteilte Lastwerte ausdrücklich in Textform (z.B. per E-Mail, Telefax oder Brief) bestätigen zu lassen.

11. Die technische Beratung bezieht sich ausschließlich auf die von Hilti vertriebenen Produkte und ist nicht auf Produkte anderer Hersteller übertragbar. Sämtliche im Zuge der technischen Beratung mitgeteilten technischen Lösungsansätze (z.B. in Form von Konstruktionsvorschlägen, Entwurfsskizzen, Berechnungen, technischen Stellungnahmen oder statischen Nachweisen) sind immer objekt- beziehungsweise projektbezogen und nicht übertragbar.

12. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart, sind Leistungsfristen und -termine bei der technischen Beratung grundsätzlich unverbindlich.

13. Soweit Hilti die technische Beratung unentgeltlich erbringt, gelten von Hilti mitgeteilte technische Lösungsansätze (z.B. in der Form von Konstruktionsvorschlägen, Entwurfsskizzen, technischen Stellungnahmen, Berechnungen oder statischen Nachweisen) als grundsätzlich unverbindlich und dienen lediglich als erste Orientierungshilfe in Bezug auf technische Realisierbarkeit und vorläufige Materialkostenabschätzung. Sie stellen in keinem Fall eine Entwurfs- oder Ausführungsplanung dar und stehen unter dem Vorbehalt der Überprüfung und Freigabe durch geeignete Fachleute (z.B. Fachplaner). Es obliegt dem Kunden, solche von Hilti unentgeltlich mitgeteilten technischen Lösungsansätze auf eigene Kosten und Verantwortung von geeigneten Fachleuten insbesondere in Bezug auf die Konformität mit den Angaben in den technischen Datenblättern, technischen Handbüchern, Bedienungsanleitungen und Zulassungen der betreffenden Hilti Produkte, den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Verhältnissen vor Ort überprüfen und freigeben zu lassen. Die technischen Datenblätter, technischen Handbücher, Bedienungsanleitungen und Zulassungen zu Hilti Produkten können unter hilti.de eingesehen oder bei Hilti angefordert werden.

14. Sofern Hilti, die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Hilti vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Pflicht verletzen, gleich welcher Art und auf Grund welches Rechtsgrundes, insbesondere aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Begehung einer unerlaubten Handlung, haftet Hilti für den daraus entstehenden Schaden des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften. Sofern Hilti, die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Hilti eine Pflicht lediglich einfach fahrlässig verletzen, gleich welcher Art und auf Grund welches Rechtsgrundes, insbesondere aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis oder bei einfach fahrlässiger Begehung einer unerlaubten Handlung, sind Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Hilti ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. In diesem Fall ist die Haftung von Hilti auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkung gelten nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, auch nicht, soweit eine Beschaffenheitsgarantie nicht erfüllt ist und auch nicht soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegt. Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

(Stand 09/2020 Version 2.0)