Rahmenvereinbarung Flottenmanagement für Verträge geschlossen ab Januar 2021

Aktuell geltende Rahmenvereinbarung der Hilti Deutschland AG für das Flottenmanagement bei Vertragsschluss ab 01.01.2021

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass Ihre individuelle Flottenmanagement Rahmenvereinbarung abhängig von den von Ihnen gewählten Serviceoptionen vom nachfolgenden Vertagstext abweichen kann. Die abgedruckte folgende Version stellt die Vertragsvariante mit allen auswählbaren Zusatzservices (Diebstahlabsicherung und Leihgeräteoption) dar, entsprechende Abschnitte gelten folglich nur bei entsprechend vertraglich gewählten Services. Die Vertragsversion für die von Ihnen individuell gewählten Services sind auf Anfrage erhältlich. 

1. Gegenstand der Vereinbarung

Hilti und der Kunde schließen diese Rahmenvereinbarung zum Flottenmanagement („Vereinbarung“) ab, welche die Gebrauchsüberlassung von ausgewählten Hilti-Flottengeräten („FM-Geräte“) und Premium-Tool-Pool-Geräten („PTP-Geräte“) sowie die Erbringung zugehöriger Flottenmanagementservices („FM-Services“) von Hilti an den Kunden regelt.

2.Geräteliste und Ergänzung von FM-Geräten

  • FM-Geräte, die unter diese Vereinbarung fallen, sind in der „Geräteliste“ aufgeführt. Die Geräteliste wird abgeändert, wenn FM-Geräte hinzugefügt, entfernt oder ausgetauscht werden.
  • Um der Geräteliste neue FM-Geräte hinzuzufügen, muss der Kunde bei Hilti eine entsprechende Bestellung platzieren. Ein Einzelvertrag für die bestellten FM-Geräte („Gerätevertrag“) wird (i) mit Erhalt der Bestellbestätigung von Hilti; (ii) mit Erhalt des FM-Geräts; oder (iii) mit Erhalt der aktualisierten Geräteliste geschlossen, je nachdem, was zuerst eintritt.
  • Jeder Gerätevertrag unterliegt den Bedingungen dieser Vereinbarung und definiert (i) die Laufzeit des Gerätevertrags, gemäß dem das jeweilige FM-Gerät und die jeweiligen FM-Services dem Kunden bereitgestellt werden („Gerätelaufzeit“); und (ii) die monatliche Flottengebühr, bestehend aus (iia) einer monatlichen Nutzungsgebühr („monatliche Nutzungsgebühr“) und (iib) monatlichen Servicegebühren („monatliche Servicegebühr“; die monatliche Nutzungsgebühr und die monatliche Servicegebühr sind gemeinsam die „monatliche Flottengebühr“), die vom Kunden für das jeweilige FM-Gerät zu zahlen ist.
  • Bei neuen FM-Geräten gelten die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Gerätevertrags aktuellen Bedingungen und Preise.
  • Der Kunde kann eine zum entsprechenden Zeitpunkt aktuelle Geräteliste, welche die FM-Geräte des Kunden, die jeweiligen Gerätelaufzeiten und die monatlichen Flottengebühren darlegt, über sein Hilti-Online-Konto oder den Hilti-Kundenservice erhalten.
  • Wenn der Kunde bei Änderungen am Bestand der FM-Geräte einer Hinzufügung oder Entfernung eines FM-Gerätes, das der Geräteliste hinzugefügt oder aus ihr entfernt wurde, nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der ersten Rechnung, die diese Änderung widerspiegelt, schriftlich widerspricht, wird davon ausgegangen, dass der Kunde diese Ergänzung/Entfernung, einschließlich der dazugehörigen Gerätelaufzeit und der monatlichen Flottengebühr, akzeptiert..
  • Geräteverträge können von den Parteien nur vorzeitig gekündigt werden, wenn einer der in Klausel 14.1 definierten Fälle eintritt.

Hilti kann als Voraussetzung für den Abschluss dieser Vereinbarung und/oder einer Ergänzung oder dem Austausch von FM-Geräten eine Anzahlung, Bankbürgschaft oder andere Sicherheit vom Kunden verlangen (jeweils eine „Sicherheit“). Der Betrag, die Dauer und die Rückgabe oder Rückzahlung der Sicherheit werden zwischen den Parteien einzelfallspezifisch vereinbart. Falls (i) alle Geräteverträge, die mit einer Sicherheit verbunden sind, beendet wurden; (ii) die Sicherheit nicht genutzt worden ist (iii) und der Kunde hinsichtlich jeglicher ausstehenden Verpflichtungen des Kunden nicht gegen diese Vereinbarung verstoßen hat, wird Hilti die Sicherheit an den Kunden zurückgeben bzw. freigeben. Hilti ist jedoch jederzeit berechtigt, die Sicherheit zu nutzen, um eventuell ausstehende Verpflichtungen des Kunden gemäß dieser Vereinbarung zu erfüllen. Zinsen wachsen basierend auf dem Empfang und der Kontrolle über die Sicherheit seitens Hilti für den Kunden weder an noch werden Zinsen an diesen gezahlt; Hilti ist außerdem berechtigt, eine etwaige Sicherheit mit anderen Mitteln zusammenzulegen.

3. Lieferung und Abholung von FM- und PTP-Geräten

Der Zeitraum und der Ort für die Lieferung und Abholung von FM- und PTP-Geräten sind von den Parteien separat zu vereinbaren. Eine Lieferung ist nur innerhalb der Grenzen des Landes möglich, in dem sich der Geschäftssitz von Hilti befindet. Der Kunde muss sicherstellen, dass eine Kunden-Kontaktperson zur Verfügung steht, die für die Bestätigung der Lieferung verantwortlich ist. Evtl. angegebene Liefer- und/oder Abholzeiträume sind lediglich Schätzwerte und Hilti übernimmt bezüglich dieser keine Haftung.

4. FM-Services

4.1. FM-Reparaturservice

  • Im Rahmen des FM-Reparaturservice repariert Hilti FM-Geräte. Dies schließt die Abholung und Lieferung des reparierten FM-Gerätes ein. Die Reparatur umfasst einen eventuell notwendigen Austausch von Ersatzteilen, Batterien und Ladegeräten. Der FM-Reparaturservice beinhaltet zudem den Austausch von Verschleißteilen gemäß der der jeweils aktuellen Verschleißteil-Liste, einsehbar unter www.hilti.de/FM-Servicebedingungen. Der Kunde kann durch Platzieren eines Reparaturauftrags anfragen, dass FM-Geräte von Hilti zur Reparatur abgeholt werden (z. B. über Hilti Online oder über den Hilti-Kundenservice). Die Einzelheiten der Abholung und Lieferung werden separat zwischen den Parteien vereinbart. Der FM-Reparaturservice schließt Einsätze, Verbrauchsmaterialien und bestimmte andere Artikel aus; eine detaillierte Liste dieser ausgeschlossenen Artikel ist unter www.hilti.de/FM-Servicebedingungen einsehbar. Die Liste der ausgeschlossenen Artikel kann von Hilti gelegentlich geändert werden. Bei neu hinzugefügten FM-Geräten gilt die Liste der ausgeschlossenen Artikel, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Gerätevertrags öffentlich verfügbar ist. Für ausgeschlossene Artikel trägt der Kunde die Reparatur- oder Ersatzkosten.
  • Im Rahmen des FM-Reparaturservice führt Hilti eine standardmäßige elektrische Sicherheitsprüfung gemäß DIN VDE 0701-0702 durch. Diese Prüfung ist nicht als separater Wartungsservice verfügbar, sondern nur als Teil des FM-Reparaturservice.
  • Der FM-Reparaturservice schließt die Reparatur oder den Austausch von FM-Geräten aus, die aufgrund von Unsachgemäßem Gebrauch gemäß Definition in Klausel 10 beschädigt wurden; für solche beschädigten FM-Geräte trägt der Kunde die Reparatur- oder Ersatzkosten.
  • Die Reparatur von FM-Geräten darf nur von Hilti oder von Hilti genehmigten Dritten durchgeführt werden.

4.2. FM-Wartungsservice

Der FM-Wartungsservice wird nur für bestimmte FM-Geräte gemäß der entsprechenden Liste erbracht, die unter www.hilti.de/FM-Servicebedingungen eingesehen werden kann. Der FM-Wartungsservice umfasst die Prüfung der Übereinstimmung der Geräte mit den Spezifikationen des Herstellers. Hinweis: Dies beinhaltet keine Kalibrierung gemäß den Anforderungen von ISO:IEC 17025.

4.3. FM-Servicebedingungen

Die FM-Services werden nur innerhalb der Grenzen des Landes angeboten, in dem sich der Geschäftssitz von Hilti befindet. Die FM-Services können auf Anfrage von einem Hilti-Partner in anderen Ländern erbracht werden, weisen jedoch möglicherweise einen abweichenden Serviceumfang auf.

5. Premium-Tool-Pool-Geräte

5.1. Leihgeräte

Der Kunde kann, solange ein FM-Gerät aufgrund von Reparatur und/oder Wartung nicht verfügbar ist, gegen eine monatliche Servicegebühr ein Gerät („Leihgerät“) buchen. Der Kunde muss das Leihgerät sofort nach Lieferung des reparierten FM-Geräts zurückgeben, andernfalls wird dem Kunden für jeden Tag bis zur Rückgabe des Leihgeräts an Hilti die in Klausel 5.4 festgelegte tägliche Mietgebühr für Bedarfsspitzen berechnet.

5.2. Mietgeräte für Bedarfsspitzen

Der Kunde ist berechtigt, bei Bedarfsspitzen mietweise zusätzliche Hilti-Geräte („Mietgeräte für Bedarfsspitzen“) anzufordern. Die Kosten für Mietgeräte für Bedarfsspitzen werden gemäß der in Klausel 5.4 definierten täglichen Mietgebühr für Bedarfsspitzen berechnet. Für die Mindestdauer und Verfügbarkeit von Mietgeräten für Bedarfsspitzen finden möglicherweise Beschränkungen sowie abweichende Zahlungs- und Rechnungsbedingungen und abweichende Fälligkeitstermine Anwendung. Weitere Informationen finden Sie unter www.hilti.de/FM-Servicebedingungen.

5.3. PTP-Gerätebedingungen

Leihgeräte und Mietgeräte für Bedarfsspitzen sind verfügbar solange der Bestand reicht und können sich bei der ersten Lieferung an den Kunden in gebrauchtem Zustand befinden. Leihgeräte entsprechen den grundlegenden Verwendungszwecken wie das FM-Gerät, das repariert/gewartet wird, sind jedoch möglicherweise nicht von exakt gleicher Art.

5.4. Tägliche Mietgebühr für Bedarfsspitzen

Es fallen kundenspezifische Preise an. Die Mietgebühren für die jeweiligen Mietgeräte für Bedarfsspitzen und überfälligen Leihgeräte sind auf Hilti Online unter www.hilti.de/FM-Servicebedingungen einsehbar.

5.5. Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von PTP-Geräten

Hilti erbringt den FM-Reparaturservice auch für PTP-Geräte. Die Bedingungen in Klausel 4.1 finden entsprechend Anwendung. Wenn ein PTP-Gerät aufgrund von Unsachgemäßem Gebrauch beschädigt wird, trägt der Kunde die Reparatur- oder Ersatzkosten. Falls ein PTP-Gerät gestohlen wird oder verloren geht, findet Klausel 11.2 Anwendung.

6. Diebstahlabsicherung

Die folgenden Bedingungen gelten für die Diebstahlabsicherung gegen die entsprechende monatliche Servicegebühr:

  • Bei Diebstahl eines FM-Geräts muss der Kunde Hilti einen schriftlichen Nachweis einer Polizeidienststelle über die Erstattung einer Anzeige vorlegen, in welcher der FM-Gerätetyp und die Seriennummer des FM Gerätes angegeben sind.
  • Nach Erhalt des schriftlichen Nachweises einer Polizeidienststelle über die Erstattung einer Anzeige durch Hilti muss der Kunde lediglich 20 % der in Klausel 11.1 definierten ausstehenden künftigen Beträge zahlen („Diebstahlabsicherung“). Nach Erhalt eines ordnungsgemäß ausgefüllten schriftlichen Nachweises einer Polizeidienststelle über die Erstattung einer Anzeige wird der Gerätevertrag für das gestohlene FM-Gerät automatisch beendet und es sind keine weiteren monatlichen Flottengebühren vom Kunden zu zahlen.
  • Die Diebstahlabsicherung deckt keine (i) Fälle von Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten der Mitarbeitenden des Kunden und/oder; (ii) Fälle von Verlust von FM-Geräten ab; in beiden vorgenannten Fällen muss der Kunde die Gesamtsumme der in Klausel 11.1 definierten ausstehenden künftigen Beträge zahlen.
  • Kann der Kunde nachweisen, dass der Schaden bei Hilti geringer ist als die oben genannten Beträge, muss der Kunde nur den tatsächlichen Betrag des Schadens erstatten.
  • Solange sich der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Servicegebühr für die Diebstahlsabsicherung in Verzug befindet, besteht der Anspruch des Kunden auf die Diebstahlabsicherung nicht.

7. Zahlung monatlicher Flottengebühren

7.1  Der Kunde nimmt einmal monatlich eine Zahlung vor, die alle monatlichen Flottengebühren für laufende Geräteverträge vereint („gesamte monatliche Flottenzahlung“). Die gesamte monatliche Flottenzahlung wird dem Kunden am 1. Kalendertag jeden Monats in Rechnung gestellt und ist innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Skonti können auf die gesamte monatliche Flottenzahlung nicht angewandt werden. Hilti kann die Zahlungsbedingungen gelegentlich unter den folgenden Voraussetzungen anpassen: Wenn der Kunde die geänderten Zahlungsbedingungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung schriftlich widerspricht, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die geänderten Zahlungsbedingungen akzeptiert hat. Dies setzt weiter voraus, dass Hilti den Kunden ausdrücklich über diese Folgen informiert hat.

7.2 Hilti muss die FM-Services nur solange erbringen, wie der Kunde all seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.

7.3 Hilti akzeptiert als Zahlungsmethode nach dieser Vereinbarung nur Bankeinzug via Lastschriften.

7.4  Im Falle eines Zahlungsversäumnisses oder -verzugs, einer Insolvenz oder Eintragung in ein gerichtliches Schuldnerverzeichnis werden alle ausstehenden Beträge sofort fällig, unabhängig von den Zahlungsbedingungen. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Kunde ein Zahlungsversäumnis oder einen Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat; dies muss vom Kunden nachgewiesen werden.

8. Integrierte Geräte

Hilti kann zustimmen, für Kundengeräte, die der Geräteliste als FM-Geräte hinzugefügt werden („Integrierte Geräte“), die in Klausel 4 genannten FM-Services zu erbringen und PTP-Geräte, die in Klausel 5 beschrieben sind bereitzustellen. Klausel 6 (Diebstahlabsicherung), Klausel 9.3, Klausel 11.1 (Verlust von FM-Geräten) und Klausel 12 (Eigentum) gelten nicht für Integrierte Geräte. Am Ende der Gerätelaufzeit läuft der Gerätevertrag automatisch ab. Das Eigentum an Integrierten Geräten verbleibt stets beim Kunden. Hilti behält sich das Recht vor, Beschränkungen für Integrierte Geräte zu definieren und die Bereitstellung von FM-Services für bestimmte Kundengeräte zu verweigern.

9. Laufender Flottenaustausch

9.1. Austauschzyklus

  • Der Kunde und Hilti können vereinbaren, FM-Geräte vierteljährlich zu einem gemeinsam vereinbarten Austauschdatum durch neue FM-Geräte auszutauschen. In diesem Fall werden die Gerätelaufzeiten für die jeweiligen FM-Geräte um höchstens zwei Monate verlängert, und der Kunde muss die monatlichen Flottengebühren bis zum gemeinsam vereinbarten Austauschdatum zahlen.
  • Am gemeinsam vereinbarten Austauschdatum gibt der Kunde die auszutauschenden FM-Geräte an Hilti zurück. Wenn der Kunde die FM-Geräte nicht wie vereinbart zurückgibt, findet der in Klausel 9.3 beschriebene Prozess Anwendung.

9.2. Austausch von FM-Geräten

Zum Ablauf einer Gerätelaufzeit kann Hilti dem Kunden ein neues Hilti-Gerät zu den aktuellen Bedingungen und Preisen anbieten. Bei Annahme durch den Kunden wird das neue Gerät an den Kunden gesendet, als FM-Gerät angesehen und ein zugehöriger Gerätevertrag wird abgeschlossen. Wenn das neue FM-Gerät als Ersatz für ein ähnliches Gerät dient (insbesondere im Fall einer unwirtschaftlichen Reparatur des ähnlichen Geräts), wird der Gerätevertrag für das ersetzte FM-Gerät automatisch beendet.

9.3. Rückgabe von FM-Geräten

Der Kunde muss die FM-Geräte am Ende der Gerätelaufzeit an Hilti zurückgeben. Solange FM-Geräte nicht zurückgegeben werden, kann Hilti als Entschädigung pro Monat schuldhafter Einbehaltung einen Betrag in Höhe der monatlichen Flottengebühr verlangen, die gemäß dem Gerätevertrag für die jeweiligen FM-Geräte zur Anwendung kam („Sondernutzungsgebühr“). Falls der Kunde nachweisen kann, dass der Schaden für Hilti geringer als die monatliche Flottengebühr für jeden Kalendermonat ist, muss der Kunde nur den tatsächlichen Betrag des Schadens oder Verlustes bezahlen. Darüber hinaus sendet Hilti die FM-Geräte nicht an den Kunden zurück, wenn sie aus irgendeinem Grund nach dem Ende der jeweiligen Gerätelaufzeit bei Hilti eingehen. Wenn der Kunde aus irgendeinem Grund gegenüber Hilti angibt, dass FM-Geräte dauerhaft nicht zurückgesendet werden können, nach zwei Aufforderungen nach Ende der Gerätelaufzeit nicht an Hilti zurückgesendet werden, findet Klausel 11.1 Anwendung.

10. Unsachgemäßer Gebrauch

FM- und PTP-Geräte dürfen ausschließlich für ihren beabsichtigten Zweck und in strikter Einhaltung der Betriebsanweisungen und anderer von Hilti ausgegebenen Anweisungen genutzt werden. Wenn durch unsachgemäße Nutzung, Reparatur oder Nutzung für andere als die normalen Zwecke Schäden entstehen, haftet der Kunde für die Kosten des Verlustes, der Schäden oder Reparatur. FM- und PTP-Geräte dürfen nur mit den zugehörigen Geräte-Einsätzen, -Teilen, -Zubehörteilen und -Verbrauchsmaterialien von Hilti oder anderen Produkten gleichwertiger Qualität genutzt werden. Der Kunde darf die FM- und PTP-Geräte ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Einwilligung von Hilti weder ganz noch teilweise zur Miete oder kostenfrei überlassen.

11. Verlust von FM-Geräten und Verlust oder Diebstahl von PTP-Geräten

11.1. Verlust von FM-Geräten

Sollte ein FM-Gerät verloren gehen, zahlt der Kunde Hilti die folgenden ausstehenden künftigen Beträge: (Gesamtsumme der ausstehenden monatlichen Flottengebühren bis zum Ende der Gerätelaufzeit) minus (anwendbare Servicegebühren für das jeweilige FM-Gerät bis zum Ende der Gerätelaufzeit) plus eine Restwertgebühr von 10 % des jeweiligen FM-Geräte-Listenpreises, der zu Beginn des Gerätevertrags anwendbar war („Restwertgebühr“) zuzüglich aller anwendbaren Steuern. Kann der Kunde nachweisen, dass der Schaden bei Hilti geringer ist als der oben genannte Betrag, muss der Kunde nur den tatsächlichen Betrag des Schadens erstatten. Sollte das FM-Gerät aus irgendeinem Grund zu einem späteren Zeitpunkt nach dieser Zahlung bei Hilti eingehen, wird Hilti weder das FM-Gerät zurückgeben noch die Restwertgebühr an den Kunden erstatten.

11.2. Verlust oder Diebstahl von PTP-Geräten

Falls ein PTP-Gerät verloren geht oder gestohlen wird, werden dem Kunden 10 % des Listenpreises berechnet, der zum Zeitpunkt der Mitteilung über den Verlust oder Diebstahl an Hilti anwendbar ist. Kann der Kunde nachweisen, dass der Schaden bei Hilti geringer ist als der oben genannte Betrag, muss der Kunde nur den tatsächlichen Betrag des Schadens bezahlen. Falls das PTP-Gerät später aus irgendeinem Grund bei Hilti eintrifft, behält Hilti das PTP-Tool ein und erstattet die Zahlung nicht zurück. Im Falle des Diebstahls eines PTP-Geräts legt der Kunde Hilti einen schriftlichen Nachweis einer Polizeidienststelle über die Erstattung einer Anzeige vor, in welcher der PTP-Gerätetyp und die Seriennummer des PTP-Gerätes angegeben ist; im Falle des Verlustes eines PTP-Geräts legt der Kunde eine eidesstattliche schriftliche Bestätigung über den Verlust vor, in der die PTP-Geräteart und -Seriennummer angegeben sind. Vorstehende Nachweispflichten entfallen für Fälle des Diebstahls und Verlustes von Zubehör von PTP-Geräten, wenn dies für diese in der jeweils aktuellen Fassung der Zubehörliste unter www.hilti.de/FM-Servicebedingungen vermerkt ist.

12. Eigentum

FM- und PTP-Geräte verbleiben im Eigentum von Hilti und der Kunde hat nach Ablauf des Gerätevertrags bzw. PTP-Gerätevertrags keine Möglichkeit, ein FM- oder PTP-Gerät zu erwerben. Der Kunde verpflichtet sich, FM- und PTP-Geräte frei von Ansprüchen Dritter zu halten, diese nicht zu verpfänden, hypothekarisch oder anderweitig zu belasten oder zuzulassen, dass diese dinglich belastet werden. Der Kunde wird Hilti über alle Ansprüche an FM- und PTP-Geräten, die von Dritten erhoben werden, unverzüglich informieren. Der Kunde trägt die Kosten der Verteidigung gegen solche Ansprüche Dritter.

13. Datenschutz

Kunde und Hilti agieren unter dieser Vereinbarung jeweils als ein separater und unabhängiger Datenverantwortlicher. Sofern der Kunde Hilti im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung personenbezogene Daten zur Verfügung stellt (z.B. Einrichtung des Kundenkontos, Bestimmung von Kontaktpersonen, Verwaltung von Abholungen und Lieferungen, Rechnungs- und Zahlungsaktivitäten), so ist er für die Rechtmäßigkeit dieser Bereitstellung und gegebenenfalls die Einholung der entsprechenden Einwilligung der betroffenen Personen selbst verantwortlich. Hilti verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der auf www.hilti.de/datenschutz jederzeit einsehbaren Datenschutzerklärung. Für die Nutzung von Hilti Anwendungen, welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden umfassen können (z.B. Hilti ON!Track), ist eine separate Vereinbarung erforderlich.

14. Laufzeit der Vereinbarung

14.1 Kündigung

  • Diese Vereinbarung tritt bei Abschluss durch die Parteien in Kraft und bleibt unbegrenzt wirksam, bis sie von einer Partei gemäß dieser Klausel 14.1 gekündigt wird.
  • Diese Vereinbarung kann von einer Partei schriftlich (in Textform) jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn:

    a) die andere Partei gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt und versäumt, diesen Verstoß innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung durch die andere Partei zu beheben; zur Vermeidung von Missverständnissen gilt Missbrauch nach Definition in Klausel 10 als wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung;

    b) die andere Partei sich mit der Zahlung der monatlichen Flottengebühr oder einer Zahlung gemäß einer anderen Vereinbarung oder einem Auftrag, welche/r mit dem Kunden abgeschlossen wurde, in Verzug befindet und der Kunde den Zahlungsanspruch nicht innerhalb eines von Hilti festgelegten angemessenen Zeitraums befriedigt; oder

    c) die andere Partei Insolvenz anmeldet oder in Liquidation geht oder anderweitig ähnliche gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren mit Gläubigern aufnimmt; oder

    d) sich die gegenwärtigen Eigentumsverhältnisse der anderen Partei ändern oder sich die Kontrolle über die andere Partei wesentlich ändert, oder ein wesentlicher Teil ihrer Beteiligungen an andere natürliche oder juristische Personen übertragen wird und von der ersten Partei nicht zumutbarer Weise verlangt werden kann, diese Änderung zu akzeptieren;
  • Beide Parteien können die Vereinbarung schriftlich (in Textform) mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen kündigen, wenn keine laufenden Geräteverträge, PTP-Geräteverträge und/oder ausstehenden Zahlungen mehr bestehen.

14.2 Auswirkungen der Kündigung

Nach Kündigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund werden alle Geräteverträge und PTP-Geräteverträge automatisch beendet, und der Kunde muss alle FM- und PTP-Geräte sofort an Hilti zurücksenden. Darüber hinaus gilt, dass, wenn diese Vereinbarung von Hilti gemäß Klausel 14.1 Buchstabe a), b) oder c) oben gekündigt wird, der Kunde die ausstehenden künftigen Beträge nach Definition in Klausel 11.1 (wenn die FM-Geräte nach Kündigung unverzüglich an Hilti zurückgegeben werden, abzüglich der Säumnisgebühr) sowie die Kosten für die Abholung und Rückgabe der FM- und PTP-Geräte zahlen muss.

15. Verschiedenes

  • Sofern in dieser Klausel 15 nicht anders geregelt, dürfen Änderungen dieser Vereinbarung nur schriftlich erfolgen.
  • Hilti kann Bedingungen dieser Vereinbarung, die die wesentlichen Verpflichtungen und Bedingungen nicht betreffen (insbesondere darf die monatliche Flottengebühr für bestehende Gerätevertrage nicht geändert werden), wie folgt jederzeit ändern: Die geänderte Vereinbarung wird per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Wenn die Vereinbarung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt durch den Kunden abgelehnt wird, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die geänderte Vereinbarung akzeptiert, vorausgesetzt, Hilti hat den Kunden ausdrücklich über diese Folgen informiert. Wenn der Kunde diesen geänderten Bedingungen vor ihrem Inkrafttreten nicht schriftlich widerspricht, unterliegen die vorliegende Vereinbarung und alle Geräteverträge und PTP-Geräteverträge, ob zum entsprechenden Zeitpunkt bereits bestehend oder später abgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wird, den geänderten Bedingungen.
  • Der Kunde muss Hilti umgehend informieren, wenn die Kontaktperson, die bei Abschluss der Vereinbarung angegeben wurde, sich ändert, und die Kontaktdaten der neuen Kontaktperson angeben, die befugt ist, Änderungen an dieser Vereinbarung anzunehmen. Hilti ist ungeachtet dessen berechtigt, neue Geräteverträge und Aufträge für PTP-Geräte gemäß dieser Vereinbarung auch von anderen Personen im Unternehmen des Kunden anzunehmen, wenn Hilti Grund zur Annahme hat, dass diese für solche Aufträge verantwortlich sind.
  • Hilti ist berechtigt, die monatlichen Flottengebühren für laufende Geräteverträge gemäß dem anwendbaren lokalen OECD-Verbraucherpreisindex, der mit dem lokalen Verbraucherpreisindex verknüpft ist, anzupassen, um die jeweilige Inflation widerzuspiegeln. Solche Anpassungen können von Hilti jederzeit vorgenommen werden, wenn der jeweilige Index innerhalb von zwölf Monaten 4 % überschreitet.
  • Wenn die Bestimmungen dieser Vereinbarung jetzt oder später ungültig sind bzw. werden, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung. Die Parteien ersetzen solche Bestimmungen unverzüglich durch andere, rechtlich gültige Bestimmungen, deren Inhalt und Auswirkungen dem Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahekommen sollen.
  • Eine Partei darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Partei ihre Ansprüche nicht an Dritte abtreten und/oder ihre Rechte und Pflichten gemäß dieser Vereinbarung nicht auf Dritte übertragen. Unbeschadet des Vorstehenden hat Hilti jederzeit das Recht, Forderungen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, sowie alle Sicherungs- und Zusatzrechte, die sich auf die vorliegende Vereinbarung beziehen, ohne die Einwilligung der anderen Partei auf Dritte zu übertragen.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, mögliche eigene Ansprüche mit Ansprüchen von Hilti oder Dritten an die Hilti seine Rechte abgetreten und/oder seine Pflichten gemäß dieser Vereinbarung übertragen hat, zu verrechnen. Dies gilt nicht für unstrittige Ansprüche oder Ansprüche, die rechtskräftig festgestellt worden sind.
  • Diese Vereinbarung und ihre Anhänge, Geräteverträge und Gerätelisten umfassen alle Vereinbarungen zwischen den Parteien im Hinblick auf den Gegenstand der Vereinbarung und ersetzen alle vorherigen schriftlichen, mündlichen und stillschweigenden Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf diesen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.

Sofern hierin nicht anders festgelegt, bilden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hilti, verfügbar unter www.hilti.de und beigefügt in Anhang 2 zu dieser Vereinbarung, einen integralen Bestandteil dieser Vereinbarung und finden ergänzend Anwendung  für sämtliche Services, Produkte und Verbrauchsmaterialien, die Hilti für den Kunden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erbringt. Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hilti ist diese Vereinbarung maßgeblich.